Alle Infos und Anträge für Aussteller und Sponsoren
AUSSTELLER PARTNER ANTRAG
Willkommen im Bereich für Aussteller und Sponsoren der Mineralienbörse Albstadt. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare, um Teil unseres Events zu werden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, mit uns zusammenzuarbeiten und unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Aussteller Antrag
Laden Sie hier den Antrag herunter, um als Aussteller an der Mineralienbörse in Albstadt teilzunehmen und Ihre einzigartigen Stücke einem interessierten Publikum zu präsentieren.
Partner Antrag
Interessieren Sie sich dafür, Partner der Mineralienbörse in Albstadt zu werden? Dann laden Sie hier den Antrag herunter und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Partnerschaft.
48. Internationale Mineralien-, Fossilien- und Schmuckbörse
Ort: Albstadt-Tailfingen
Termin: 28.11. und 29.11.2026
Ausstellungsdauer
- Samstag: 28.11.2026
- Sonntag: 29.11.2026
Besucheröffnungszeiten
- Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
- Sonntag: 11.00 bis 17.00 Uhr
Ausstelleröffnungszeiten
Während der Messe zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach den Besucheröffnungszeiten.
Wichtiger Hinweis: Der Aufenthalt auf dem Messegelände ist außerhalb dieser Zeit nicht erlaubt. Ausnahmen müssen vom Veranstalter genehmigt werden.
Messeaufbau / Messeabbau
- Messeaufbau: Freitag, 29.11.2024 ab 15.00 Uhr
- Messeabbau: Sonntag, ab 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung / Zulassung
Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald das Anmeldeformular und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen vorliegen. Der Anmelder verpflichtet sich, alle gesetzlichen, polizeilichen und sicherheitsrechtlichen, insbesondere die baupolizeilichen, Feuerschutz-, Unfallverhütungs-, Gerätesicherheits-, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sowie die Hausordnung einzuhalten. Zugelassen sind Aussteller und Anbieter, deren Dienstleistungen und Produkte dem Messe-Thema entsprechen. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter.
Anmeldeschluss für Aussteller: 31. Juli 2026
Druckvorlagen für Werbung etc. in der Messezeitung müssen bis spätestens 31.07.2026 bei uns vorliegen.
2. Standeinteilung
Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach konzeptionellen und thematischen Gesichtspunkten, wobei Standwünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden. Die örtlichen Gegebenheiten wie Säulen, Eckpfeiler, Mauervorsprünge, Treppen etc. sind kein Anlass zur Beschwerde und berechtigen nicht zur Preisminderung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Preise für Standflächen sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Nach der schriftlichen Anmeldung erhält der Aussteller eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung.
Zahlungsfrist: Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Die vollständige Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche.
Rechnungsbeanstandungen: müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
4. Leistungen des Veranstalters
In der Standgebühr sind enthalten: Miete der Standfläche, Reinigung der normalen Verschmutzung.
5. Rücktritt und Nichtteilnahme
Der Antrag auf Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornoregelungen:
- ab 4 Wochen vor Messebeginn: 50% des Rechnungsbetrages
- ab 1 Woche vor Messebeginn: 100% des Rechnungsbetrages
Bei Stornierung durch den Veranstalter aus zwingenden organisatorischen und/oder technischen Gründen bzw. aus Gründen höherer Gewalt steht dem Aussteller über die Erstattung seines Rechnungsbetrages kein weiterer Schadensersatzanspruch zu.
6. Haftung / Ordnung / Reinigung
Der Veranstalter haftet weder für Feuer-, Diebstahl-, Verlust- und Transportschäden noch für Verletzungen gegenüber den Ausstellern. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden Dritter durch Aussteller, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Den Ausstellern wird der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos empfohlen. Der Aussteller wiederum haftet für Schäden, die er am Mobiliar und am Gebäude des Veranstaltungsortes verursacht.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
Die Reinigung des Messestandes sowie die Abfallentsorgung obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Abfälle dürfen auch während der Auf- und Abbauzeiten nicht in den Gängen gelagert werden. Abfälle, die dennoch zurückgelassen werden, werden kostenpflichtig entsorgt.
Zur Wahrung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Ausstellungsleitung bestätigt werden.
7. Auf-/Abbau, Standgestaltung, Standausrüstung
Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers und richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Sicherheit und Ästhetik. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen der Standgestaltung zu fordern.
7.1 Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist unzulässig.
7.2 Wände, Pfeiler, Fußboden
In Wände, Pfeiler und Fußboden der Halle darf nicht genagelt, gebohrt oder geschraubt werden. Das vollständige Verkleben von Fußbodenauslegeware auf die Hallenböden ist nicht gestattet. Bei Nichtbefolgung haftet der Aussteller.
7.3 Entladung und Beladung
Die Entladung und Beladung von Fahrzeugen ist zügig durchzuführen. Ent- und beladene Fahrzeuge haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.
7.4 Preisschilder
Der Aussteller ist verpflichtet, Verkaufsobjekte mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen.
7.5 Genehmigungen / Konsequenzen
Die Einhaltung gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Sache des Ausstellers. Zuwiderhandlungen berechtigen den Veranstalter zu Einbehaltung der vollen Gebühren, nach Abmahnung eine sofortige Schließung des Standes und zum Ausschluss aus der Messe.
7.6 Vorzeitiger Abbau
Kein Stand darf vor der festgesetzten Abbauzeit ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.
7.7 Rückgabe der Ausstellungsfläche
Die Ausstellungsfläche ist im Zustand wie übernommen spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin zurückzugeben. Nach dem Termin erlöschen alle vom Veranstalter übernommenen Verpflichtungen. Nicht geräumte Stände oder Ausstellungsgüter können nach Ablauf der Abbauzeit auf eigene Gefahr des Ausstellers abgebaut und bei einem dafür geeigneten Unternehmen eingelagert werden. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Aussteller.
8. Ausstellerausweise
Kostenlos erhält jeder Aussteller bis zu 3 Aussteller-Einlasslegitimationen („Ausstellerausweis“). Alle Ausweise sind mit dem Namen des Ausweisinhabers und dem Namen (Stempel) des Ausstellers zu versehen. Bei missbräuchlicher Benutzung der Ausweise ist der Veranstalter berechtigt, diese unter Ausschluss des Rechtsweges einzuziehen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt.